
Alles unter
einem Dach
FAQ
>>> Anmeldung:
Besichtigungstermine können mit dem Objektbetreuer, Andreas Lang, andreas.lang@ch.issworld.com von Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00 Uhr vereinbart werden.
Die Zimmer können unbefristet gemietet werden, solange man an einer Hochschule eingeschrieben ist. Spätestens nach der Exmatrikulation muss der Mietvertrag mit einer 2-monatigen Kündigungsfrist im Voraus, schriftlich gekündigt werden. Die Studienbestätigung muss während der Mietdauer nach Aufforderung jederzeit vorgewiesen werden können.
Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Kleintiere wie Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Schlangen, Fische etc.
Nein, es stehen Musikzimmer zur Verfügung, welche jedoch nicht schalldicht sind. Aus diesem Grund sind die Zimmer für Musikstudenten nur beschränkt geeignet.
Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Anmeldeformular sowie eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung Ihrer Universität.
Eine Aufnahmebestätigung muss zwingend vorliegen und die Immatrikulationsbestätigung innert Monatsfrist nachgereicht werden.
Die Unterlagen können per E-Mail auf service@livit.ch zugestellt werden.
Ja unsere Zimmer können künftig auch von Lernenden angemietet werden. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass die/der Interessentin/Interessent sich in Ausbildung zu einem anerkannten Lehrberuf befindet bzw. eine solche vom Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns innert 3 Monaten beginnt. Sollte die Ausbildung aus etwaigen Gründen nicht angetreten werden, ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Nach Beendigung der Ausbildung wird das Mietverhältnis längstens um 1 weiteres Jahr, gerechnet ab Ausbildungsende, fortgeführt. Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der benannten Frist zu kündigen.
Das Depot beträgt drei Monatsmieten zzgl. CHF 150.00 für die Endreinigung des Zimmers.
Die Überweisung mit folgende Zahlungsverbindung vorgenommen werden:
Bank: UBS AG, 8152 Glattbrugg
Kontoinhaber: Livit AG, 8048 Zürich
IBAN: CH68 0028 3283 9754 1201 G
BIC/SWIFT:UBSWCHZH80A
Zahlungsmitteilung: Personen-Nr. oder Ref.-Nr.
Bitte Kursverlust berücksichtigen!
Kann die Miete von einem ausländischen Konto auch per Lastschriftverfahren bezogen werden?
Nein, das ist nicht möglich, da es nur für Finanzinstituten der Schweiz vorgesehen ist. Wir bitten Sie die Überweisung anhand der Zahlungsverbindung oder mit den Einzahlungsscheinen direkt am Schalter der Schweizerischen Post zu begleichen.
Es ist die eigene Bettdecke, das Kissen und die Bettwäsche, sowie die eigene Frottewäsche mitzubringen.
>>> Mietvertrag/Depot/Kündigung:
Der Mietvertrag kann auf jedes Monatsende (ausser Dezember) mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden.
An Livit AG, Altstetterstr. 124, 8048 Zürich
Die Kündigung kann nicht in den Hauswartsbriefkasten eingeworfen werden.
Nein, die Kündigung hat zwingend unterzeichnet via eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Die Kündigung hat spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Livit AG, Altstetterstr. 124, 8048 Zürich, einzutreffen. Wenn die Kündigung am 1. Tag eines Monats bei uns eintrifft, ist dies zu spät und die Haftung verschiebt sich um einen Monat.
Der Mieter kann nur dann ausserterminlich aus seinen mietvertraglichen Pflichten entlassen werden, wenn er dem Vermieter rechtzeitig einen zumutbaren neuen Mieter vorschlägt, welcher zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag auf den Zeitpunkt der Rückgabe zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Bei einem Auslandsemester besteht die Möglichkeit das Zimmer für maximal 6 Monate unterzuvermieten. Dazu wird die Einwilligung der Verwaltung benötigt. Folgende Unterlagen sind auf service@livit.ch einzureichen: Der Untermietvertrag welcher zwischen dem Mieter und dem Untermieter:in abgeschlossen wurde, sowie die Immatrikulationsbestätigung der Untermieter:in.
Die gleichen wie der Hauptmieter.
>>> Allgemeine Räume/Hausordnung/Gäste:
Nein, die Endreinigung erfolgt ausschliesslich durch die Hauswartung. Die Pauschale ist im Betrag der Sicherheitsleistung enthalten und wird mit der Schlussabrechnung direkt von der Sicherheitsleistung abgezogen.
Sofern keine ausserordentliche Abnützung des Mietobjekts vorliegt und keinerlei sonstige Ansprüche bestehen wird das Depot in der Regel 2-3 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses ausbezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die im Mietvertrag erwähnte Endreinigungspauschale von CHF 150.- direkt vom Depotbetrag abgezogen wird.
Die Lounge mit integrierter Bar ist für die Bewohner des Hauses reserviert und steht nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Lounge-Möbel dürfen nicht aus dem entsprechenden Raum entfernt und insbesondere nicht im Aussenbereich verwendet werden. Jeder Mieter ist für Ordnung und Sauberkeit der Bar/Lounge verantwortlich.
Für Anlässe mit 15 oder mehr Personen muss die Bar/Lounge über die Hauswartung reserviert werden. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Für den Anlass wird jeweils ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll erstellt und ein Depot (CHF 200.00) vom Mieter eingezogen. Bei einwandfreier Rückgabe der Bar/Lounge wird das Depot dem Mieter zurückerstattet; die Abrechnung hat innert 30 Tagen zu erfolgen.
Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Alle Störungen der Mitbewohner sind zu vermeiden. Musik und Gespräche sind zu jeder Zeit auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Das Spielen von Instrumenten in den Zimmern ist untersagt. Es stehen Musikzimmer zur Verfügung, welche jedoch nicht schalldicht sind. Aus diesem Grund sind die Zimmer für Musikstudenten nur beschränkt geeignet.
Für Besucher, die der Mieter mehr als 3 Übernachtungen beherbergt, ist die vor gängige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter ist in jedem Fall berechtigt, dem Mieter für die Übernachtung des Besuchers eine Pauschale von CHF 30.00 in Rechnung zu stellen.
Bei mehrmaligem Verstoss gegen die Hausordnung kann eine Kündigung vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden.
>>> Kochen/Waschen/Reinigung/Zimmerabgabe:
Es stehen jedem Mieter auf seiner Etage eine Gemeinschaftsküche mit mehreren Kochstationen zur Verfügung. Die Küche ist nach jedem Gebrauch zu reinigen!
Jedem Studierenden steht in der Küche ein persönliches Vorratsfach zur Verfügung.
Es steht eine Waschküche mit 4 Waschmaschinen und 4 Tumbler zur Verfügung.
Die Reinigung des Zimmers ist während der Mietzeit Sache des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich zudem, sich an den Reinigungsarbeiten der Gemeinschaftsanlagen zu beteiligen. Die Reinigungseinsätze erfolgen nach Massgabe eines Reinigungsplanes.
- Ihr persönliches Vorratsfach in der Küche muss geräumt sein
- Der Kühlschrank im Zimmer muss geräumt sein
- Sämtliche Kleber, Nägel, Reissnägel und dergleichen sind zu entfernen
- Dübellöcher müssen fachgerecht verschlossen werden
- Der Fix-Matratzenschoner gehört zum Inventar des Zimmers und wird von uns gewaschen
- Das Mietobjekt muss besenrein abgegeben werden
- Die Endreinigung wird durch uns ausgeführt
Die Reinigung beinhaltet der Kühlschrank im Zimmer, das persönliche Vorratsfach in der Küche, die sanitäre Einrichtung im Zimmer, das Mobiliar, den Boden, das Fenster, den Storen. Der Betrag von CHF 150.- stellt einen Mittelwert von Erfahrungsberichten der Reinigungsfirma dar.
Nein, die Endreinigung erfolgt ausschliesslich durch die Hauswartung. Die Pauschale ist im Betrag der Sicherheitsleistung enthalten und wird mit der Schlussabrechnung direkt von der Sicherheitsleistung abgezogen.
Sofern keine ausserordentliche Abnützung des Mietobjekts vorliegt und keinerlei sonstige Ansprüche bestehen wird das Depot in der Regel 2-3 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses ausbezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die im Mietvertrag erwähnte Endreinigungspauschale von CHF 150.- direkt vom Depotbetrag abgezogen wird.
>>> Fahrräder/Autos:
Für die Studierenden stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Es gibt Besucherparkplätze die nur Besuchern zur Verfügung stehen. Diese müssen vorgängig über unser Reservierungstool angemeldet werden.
Ja. Velos müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es dürfen keine Velos im Haus deponiert werden.
>>> Was man sonst noch wissen muss:
Ja. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Einwohnerkontrolle in Winterthur anzumelden.
Jeder Mieter verfügt über ein persönliches Briefkastenfach.
Jedes Zimmer verfügt über einen Internetanschluss, welcher im Mietpreis inbegriffen ist.
Jeder Studierende muss für einen eigenen WLAN-Router besorgt sein oder es kann das Kabel direkt vom PC an die Mediensteckdose angeschlossen werden.